Verpflichtende Anmeldung von Solaranlagen

Aus Brandschutz-Gründen müssen Photovoltaik-Anlagen zwingend beim Vorstand angemeldet werden. Neue Anlagen vor der Installation, bestehende Anlagen bis zum 12.07.2026. Ein entsprechendes Formular gibt es im Downloadbereich.

Wichtige Mitteilung des Vorstandes

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
die Nutzung von Sonnenenergie durch Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke wird auch in unserer Kleingartenanlage immer beliebter. So sehr wir diesen Beitrag zum Umweltschutz begrüßen, so wichtig ist dabei die Sicherheit aller Vereinsmitglieder und der Brandschutz in unserer Anlage.
Da Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerke auch bei Netztrennung unter Spannung stehen, stellen sie im Falle eines Brandes eine besondere Gefahr für Einsatzkräfte der Feuerwehr und benachbarte Parzellen dar. Der Vorstand muss im Notfall sofort Auskunft über vorhandene Anlagen geben können. 

⚠️ Verpflichtende schriftliche Meldung

Achtung: Die Errichtung einer Photovoltaikanlage bzw. Balkonkrakftwerks stellt eine bauliche/technische Veränderung dar. Vor der Installation ist zwingend ein Bauantrag zur Genehmigung beim Vorstand einzureichen. Wir fordern darüber hinaus alle Gartenfreunde, die bereits eine Photovoltaikanlage (oder ein Balkonkraftwerk) auf ihrer Parzelle betreiben, auf, diese umgehend schriftlich beim Vorstand anzumelden.
Bitte reichen Sie uns dazu folgende Angaben ein:

  • Name und Parzellen-Nummer
  • Größe der Anlage (Leistung in Watt / Anzahl der Module)
  • Angabe zum DC-Freischalter (Extra-Schalter): Ist ein separater, von außen zugänglicher Not-Aus-Schalter zur Trennung der Gleichspannung vorhanden? Wenn ja, wo befindet sich dieser?

Ein entsprechendes Formular können Sie hier herunterladen.

Abgabefrist

Bitte werfen Sie Ihre schriftliche Meldung bis zum 12. Juli 2026 in den Briefkasten oder senden Sie diese per E-Mail an den Vorstand.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis für die Sicherheit in unserer „Heimatscholle“.